Förderung Stromspeicheranlagen, Leitfaden

Förderung 2024 Neu für Private

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen gefördert. Dieser Blogbeitrag bezieht sich auf Infos dieser offiziellen Stelle.  

Eines der aller wichtigsten Sachen gleich vorweg: Man sollte sich so schnell wie irgend möglich registrieren (Details weiter unten), damit ist der Förderbetrag im Budgettopf reserviert.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für Leistungen sowie Lieferungen von Stromspeicheranlagen, die vor 1.1.2024 erfolgt sind, nicht anerkannt werden.

 Leitfaden siehe hier.

FAQ siehe hier

Was wird gefördert:  Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Bestehende Stromerzeugungsanlagen sind Anlagen, die bereits errichtet sind und Strom produzieren. Als Stromspeicheranlage gilt ein stationäres System, das elektrische Energie (auf elektrochemischer Basis) in Akkumulatoren aufnehmen und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zur Verfügung stellen kann.

Förderhöhe pauschal  Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt. Maximal 35% der Gesamtinvestkosten (Kabel, Arbeit, Speicher etc) 

Gemäß Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F. beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten. Diese maximale Förderung wird dabei für Privatpersonen auf Basis der anerkennbaren Bruttokosten (inkl. USt.) berechnet, bei Betrieben/juristischen Personen wird diese Berechnung auf Basis der Nettokosten vorgenommen.

Vorraussetzungen  Mindestgröße: 4 kWh neu errichtete nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. Maximale Größe: Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität. Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Stromspeicheranlage muss mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pro Standort kann nur für eine Stromspeicheranlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro Stromspeicheranlage nur ein Förderantrag gestellt werden.

Ablauf. Wichtig so bald als möglich registrieren, damit ist die Summe erstmal reserviert

Registrierung (Schritt 1): Führen Sie die einmalige Registrierung mit Ihrem geplanten Projekt und den erforderlichen technischen Angaben durch. Die Installation und Abrechnung der Stromspeicheranlage muss nun innerhalb von 24 Monaten nach Registrierung erfolgen. Planen Sie einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert. Sollte die Errichtung und Abrechnung der Stromspeicheranlage nicht in dieser Frist möglich sein, so darf die Anlage nicht registriert werden. 

Folgende Daten werden dafür benötigt: 

• Angaben zum/zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum bzw. Firmenname) 

• Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) 

• E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer 

• Technische Daten (Zählpunktnummer der bestehenden Stromerzeugungsanlage, Gesamtleistung der EE-Anlage (Erneuerbare-Energien-Anlage), Netzbetreiber der EE-Anlage, Art des Speichers, Hersteller, Gesamtinvestitionskosten des Speichers, Speichernennkapazität, Angebotsnummer)

Antragstellung (Schritt 2): Der konkrete Förderantrag wird über die OnlinePlattform gestellt. Die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 24 Monate nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden. Ansonsten verfallen die Registrierung und die für das Projekt reservierten Budgetmittel.  

Doppelförderung

1) Private Personen brauchen Brutto Rechnung

2) Die Kombination der Förderaktion „Stromspeicheranlagen“ mit anderen Bundesförderungen wie z.B. Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, anderer Förderungen des Klima- und Energiefonds oder E-Mobilitätsförderung ist nicht möglich.


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