Förderungen Speicher

Lass uns das mal genauer ansehen!

Förderungen - welche gilt nun und was bekommst du ?

Wir als solpecu wollen dir dabei helfen, die besten Förderungen zu deinem Projekt zu bekommen. Da wir uns in Österreich befinden, kann das ein paar Nerven kosten - zahlt sich aber aus - hier unsere Übersicht

Erster Anhaltspunkt ist immer die Seite Sonnenklar - der Förderkompass


Als Landwirt springe hier weiter.

Alles zum Thema Förderung der Speicher

Speichererweiterungen unterliegen ja nicht der neuen Nullsteuer, wenn nicht im Verhältnis neue Solarmodule angebracht werden. 

Betrachten wir 2 Anlagengrößen 

  1. bis 50kWh und 
  2. ab 51kwh bis 250kwh

Anlagen kleiner 50 kwh

Diese werden neuerdings auch von der ÖMAG abgelehnt. Diese Ablehnung und wenn der Nullsteuersatz NICHT zum Einsatz kommt, bringt uns zu den jeweiligen Landesförderungen. Nun wird es spannend, es kommt darauf an, wo du wohnst und wer du bist. 

Achtung: Der entsprechende Antrag muss immer VOR dem Kauf des Speichers gestellt werden. Wird der Antrag nach der Bestellung eingereicht, wird dieser sofort abgelehnt. Bei der Wiener Landesförderung ist es unerheblich ob der Speicher mit oder ohne UST ausgewiesen wird.

Bundesförderungen sind ausgelaufen, ausser für Personen, die schon für Förderungen registriert waren - dies ist im Einzelfall vom Kunden abzuklären.

Erster Anhaltspunkt auch wieder ist immer die Seite Sonnenklar - der Förderkompass

Landesförderungen in unserer Übersicht im Detail


Anlagen größer 50 kwh

Achtung: gilt derzeit NICHT für Privatpersonen (Stand 03/2024) - vermutlich kommt ein gesondertes Förderprogramm für Privatpersonen ab 04/2024-


Ziel des Programms ist es, durch eine Förderung von Großspeicheranlagen zu einer Versorgungsoptimierung des Energiesystems beizutragen und in der Folge durch Good-Practice-Beispiele Initiator:innen zu einer konkreten Umsetzung von netzdienlichen Projekten anzuregen, um eine Dissemination der mittleren und Großspeicheranlagen im Energieversorgungssystem voranzutreiben. Grundlage für diesen Artikel ist hier zu finden.

Förderhöhe: Stromspeicheranlagen von 51 kWh bis 250 kWh Nettospeicherkapazität Investitionskosten Pauschal 150 €/kWh Was wird konkret gefördert? Maximal 30% vom Material Speicher und dessen Installationskosten - egal ob bei einer Neu- oder Bestandsanlage.

Vorraussetzungen (50-250​kw)

Folgende Kriterien müssen dabei zur Beurteilung der Netzdienlichkeit der innovativen Speicheranlagen nachgewiesen werden:

• Einbindung in ein Energiemanagementsystem und Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen Komponenten des Energiesystems

• Rechnung inkl MwSt

• Externe Ansteuerung (z.B. Vorgabe der Lade- od. Entladeleistung) durch eine Kommunikationsschnittstelle möglich

• Bestätigung der Kenntnis und Einhaltung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber:innen und Benutzer:innen von Netzen (TOR) Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist eine Bestätigung zum Netzanschluss des Speichers durch den:die Netzbetreiber:in sowie zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber:innen und Benutzer:innen von Netzen (TOR) durch das in Betrieb nehmende Unternehmen vorzulegen.


Einreichunterlagen Die Einreichung ist ausschließlich online über die zuständige Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter www.umweltfoerderung.at/grossspeicher  möglich. Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung in elektronischer Form erforderlich: 

• Vollständig ausgefülltes Datenblatt zur Antragstellung 

• Für große Stromspeicher und Wärmespeicher: Detaillierte Projektbeschreibung, in der insbesondere die Einhaltung der geforderten Kriterien sowie der Innovationsgehalt nachvollziehbar dargestellt werden. 

• Produktdatenblätter der Stromspeicher 

• Weitere Unterlagen als erforderliche Nachweise 

• Die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Bescheide 

• Bericht des Kreditinstituts (nur bei Projektkosten ab 100.000 Euro)

Einreich- und Umsetzungsfristen Im Zuge der Antragstellung ist bei großen Strom- und Wärmespeicheranlagen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten Beratungsexpert:innen des Begleitforschungsprogramms erforderlich. Ein von der Begleitforschung unterfertigtes Beratungsprotokoll muss für die Jurierung zur Verfügung gestellt werden. Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt elektronisch zwischen 4.12. 2023 und 31.5. 2024, 12:00 Uhr, über die zuständige Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter: www.umweltfoerderung.at/grossspeicher Die Anlagen müssen bis spätestens 36 Monate nach Förderungszusage fertiggestellt werden.


Rechtliche Grundlagen Die Förderungen werden auf folgenden rechtlichen Grundlagen vergeben: • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) ABl. Nr. L 187 vom 26.06.2014, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 ABl. Nr. L 167 vom 30.06.2023, S. 1, insbesondere Art 41 dieser Verordnung • Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) StF: BGBl. I Nr. 40/2007, i.d.g.F. • Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland • Leitfaden Großspeicheranlagen  



Kontakt Klima- und Energiefonds Leopold-Ungar-Platz 2 / 1 / Top 142 1190 Wien Telefon: 01/585 03 90 Fax: 01/585 03 90-11 Ansprechpartner: DI Georg Seeböck E-Mail: georg.seeboeck@klimafonds.gv.at Einreichung und Abwicklung: Informationen zur Einreichung und Abwicklung von Förderprojekten erteilt: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Bearbeitungsteam „Großspeicheranlagen“ Telefon: 01/316 31-719 E-Mail: grossspeicher@kommunalkredit.at


  

Förderung für Landwirte - Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe